Grundsteuerreform 2022

Rundschreiben Grundsteuerreform 2022 / Größe 140 KB / PDF Datei

Grundsteuerreform 2022

Sehr geehrte Mandantschaft,

wie Sie der Tagespresse bereits entnehmen konnten, hat das Bundesverfassungsgericht über eine umfassende Neuregelung der Grundsteuer verfügt, so dass zum 1. Januar 2025 in Deutschland die neue Grundsteuerreform in Kraft tritt.

Hierzu sind ab dem Jahr 2022 bundesweit alle Grundstücke neu zu bewerten. Die Neubewertung erfolgt über gesondert abzugebende Feststellungserklärungen. Die Erklärungen müssen bereits in diesem Jahr bis zum 31.10.2022 bei dem für Sie zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Für weitere Details verweisen wir auf das Merkblatt, das für Sie auf unserer Webseite zum Download bereitsteht.

Damit fristgerecht die jeweiligen Grundstücks- und Immobilienwerte ermittelt und sodann die Feststellungserklärung an die Finanzverwaltung übermittelt werden können, bitten wir Sie, uns die Aufforderung des Finanzamts, die Ihnen persönlich zugesandt wird, umgehend zukommen zu lassen.

Für Rückfragen in dieser Sache stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

gez. Mock, Steuerberater                    gez. Wieggrefe, Steuerberater